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   OLG Hamm, 21.06.2006 - 3 U 226/05   

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https://dejure.org/2006,25461
OLG Hamm, 21.06.2006 - 3 U 226/05 (https://dejure.org/2006,25461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2006 - 3 U 226/05 (https://dejure.org/2006,25461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 3 U 226/05 (https://dejure.org/2006,25461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftungsanspruch wegen fehlerhafter unfallchirurgischer Behandlung einer subchronalen Fraktur des Hüftgelenks mit ausgedehntem Knochenmarködem; Einordnung des Unterlassens weitergehender diagnostischer Maßnahmen in Form einer MRT-Untersuchung oder in Form von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 11.02.1994 - 2 U 154/93

    Kollision von Skifahrern im Skilift-Eingangsbereich

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2006 - 3 U 226/05
    Unter Abwägung aller zumessungsrelevanten Aspekte und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in ähnlichen und vergleichbar gelagerten Fällen in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. Landgericht Bielefeld, VersR 1999, 1245: 22.500,00 Euro; OLG Frankfurt, VersR 1995, 544: 25.000,00 Euro; OLG Düsseldorf, VersR 1987, 569: 25.000,00 Euro; OLG Stuttgart, VersR 1992, 889: 17.500,00 Euro) hält der Senat als Ausgleich für die Folgen des groben Behandlungsfehlers einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 23.000,00 Euro für angemessen und ausreichend.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1985 - 8 U 165/84

    Schmerzensgeld; Operation; Folgeschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2006 - 3 U 226/05
    Unter Abwägung aller zumessungsrelevanten Aspekte und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in ähnlichen und vergleichbar gelagerten Fällen in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. Landgericht Bielefeld, VersR 1999, 1245: 22.500,00 Euro; OLG Frankfurt, VersR 1995, 544: 25.000,00 Euro; OLG Düsseldorf, VersR 1987, 569: 25.000,00 Euro; OLG Stuttgart, VersR 1992, 889: 17.500,00 Euro) hält der Senat als Ausgleich für die Folgen des groben Behandlungsfehlers einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 23.000,00 Euro für angemessen und ausreichend.
  • OLG Stuttgart, 21.02.1991 - 14 U 54/89

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Hüftgelenkversteifung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2006 - 3 U 226/05
    Unter Abwägung aller zumessungsrelevanten Aspekte und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in ähnlichen und vergleichbar gelagerten Fällen in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. Landgericht Bielefeld, VersR 1999, 1245: 22.500,00 Euro; OLG Frankfurt, VersR 1995, 544: 25.000,00 Euro; OLG Düsseldorf, VersR 1987, 569: 25.000,00 Euro; OLG Stuttgart, VersR 1992, 889: 17.500,00 Euro) hält der Senat als Ausgleich für die Folgen des groben Behandlungsfehlers einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 23.000,00 Euro für angemessen und ausreichend.
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